Stiftungszwecke

(1) Der Zweck der Stiftung ist

  • die Förderung der Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe
  • die Förderung des Wohlfahrtswesens,
  • die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, insbesondere solcher Menschen, die psychisch oder körperlich hilfsbedürftig sind.

Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral.

(2) Dieser Zweck soll auf vielfältigste Weise verwirklicht werden, so insbesondere

  • durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke von privatrechtlichen Körperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts zur Unterstützung von
    • ambulanten oder stationären Behinderteneinrichtungen, gerade auch für junge Menschen, und allgemein von solchen Institutionen des Wohlfahrtswesens, die sich besonders psychisch oder körperlich Hilfsbedürftiger annehmen,
    • Projekten, Einrichtungen oder Organisationen, welche die Vorbeugung vor psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen bezwecken oder sich für die Rehabilitation bzw. soziale und berufliche Integration von psychisch und körperlich beeinträchtigten Menschen in der Gesellschaft einsetzen oder deren Lebensbedingungen im bestehenden Lebensumfeld verbessern,
    • Projekten, Einrichtungen und Organisationen, die sich sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher annehmen, insbesondere auch Kinder und Jugendliche betreuen und fördern, die Auffälligkeiten im Verhaltens- und Leistungsbereich aufweisen,
    • von ambulanten oder stationären Einrichtungen (Hospize), die Sterbende begleiten,
  • durch die Errichtung bzw. Übernahme von Einrichtungen und Institutionen der vorgenannten Art (bspw. von Heimen für geistig Behinderte, Reha-Einrichtungen, Kinder- und Jugendhäusern, ambulanten Hospizdiensten etc.), sowie die Durchführung von Projekten, die den vorgenannten Zwecken dienen, in eigener Trägerschaft oder gemeinsamer Trägerschaft mit anderen Organisationen des Wohlfahrtswesens,
  • durch Bereitstellung von Wohnraum für körperlich beeinträchtigte Menschen (bspw. die Unterstützung von Um- und Einbaumaßnahmen sowie Schaffung von neuem behindertengerechten Wohnraum),
  • durch selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen, oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (bspw. durch musik- und sporttherapeutische Zusatzförderung, Einzelbetreuung dementer Menschen, Hilfestellungen bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben nicht in Heimen lebender Menschen).

Gemeinnützigkeit

Die Robert-Vogel-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts, die unter der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern steht.

Sie dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften. Im Falle von Zuwendungen von Dritter Seite erhält der Zuwendende auf Wunsch eine Spendenbescheinigung. Bei einer Zuwendung von Todes wegen (insbesondere auch einer Zustiftung) ist diese nach deutschem Steuerrecht von der Erbschaftsteuer befreit.

Stiftungsvorstand:

  • Guido Frhr. v. Crailsheim
  • Prof. Dr. med. Thomas Dierks

Stiftungsrat:

  • Dietrich v. Buttlar (Vorsitzender)
  • Philipp Rumler
  • Walter Vogel